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Kärntens grösstes Kino- und Unterhaltungscenter

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND HAUSORDNUNG DER KINOZENTRUM WÖRTHERSEE GMBH

1.Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hausordnung gelten für sämtliche von der Kinozentrum Wörthersee GmbH, FN 100377 p, Heidemarie-Hatheyer-Platz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Telefonnummer: 0463/353570130, E-Mail: office@cinecity.at, Homepage: www.cinecity.at betriebenen Kinos, insbesondere für das Kinozentrum „CineCity“, Heidemarie-Hatheyer-Platz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee und das „Wulfenia-Kino“, Luegerstraße 5, 9020 Klagenfurt am Wörthersee.

2.Der Vertrag zwischen der Kinozentrum Wörthersee GmbH und dem Kinobesucher über den Besuch einer Filmvorführung wird, soweit kein Erwerb über das Internet erfolgt, mit der Aushändigung der Eintrittskarte an den Kinobesucher abgeschlossen. Mit der Erklärung, eine Eintrittskarte erwerben zu wollen, unterwirft sich der Kinobesucher diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Hausordnung (in der Folge gemeinschaftlich kurz: AGB).

3.Sofern der Erwerber einer Kinokarte diese an einen Dritten überträgt, ist er verpflichtet, das durch den Kauf der Kinokarte zustande gekommenen Verhältnis einschließlich der Geltung der AGBs an den Erwerber der Kinokarte mit allen Rechten und Pflichten, insbesondere auch einschließlich der Geltung dieser AGBs zu überbinden.

4.Diese AGBs sind nicht nur im Internet unter www.cinecity.at abrufbar, sondern werden auch in den Kinoräumlichkeiten im Eingangs- bzw. Kassenbereich gut sichtbar ausgehängt. Diese AGBs gelten auch für Personen, die sich in den Kinoräumlichkeiten aufhalten, ohne dass sie bereits eine Kinokarte erworben haben.

5.Für den Erwerb der Eintrittskarte gelten die für die jeweilige Filmvorführung ausgewiesenen Preise. Die Preise enthalten die Umsatzsteuer und andere Angaben in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

6.Soweit es sich um einen 3D-Film handelt, stellt die Kinozentrum Wörthersee GmbH dem Kinobesucher für die Dauer der Filmvorführung eine geeignete 3D-Brille zur Verfügung. Der Kinobesucher ist verpflichtet, diese sorgfältig zu behandeln und die Brille – von der natürlichen Abnützung abgesehen – in gleichem Zustand, wie er sie übernommen hat, am Ende der Filmvorführung wieder abzugeben.

7.Sofern der Kinobesucher über das Internet, telefonisch oder auf sonstigem Wege Kinokarten bloß reserviert, also noch nicht kauft, kommt der Vertrag erst mit dem tatsächlichen Erwerb der Kinokarte an der Kinokasse zustande. Die Reservierung erlischt, wenn der Kinobesucher die Karte nicht längstens 30 Minuten vor Beginn der Filmvorführung an der Kinokasse erwirbt. Im Einzelfall (zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Saaltausch) kann eine Sitzplatzverlegung erforderlich sein, die vom Kinobesucher erworbene Kinokarte wird in diesem Fall auf Sitzplätze zumindest der gewählten Preiskategorie umgebucht.

8.Für den auf der Homepage www.cinecity.at angebotenen Verkauf von Kinokarten über das Internet (Online-Shop) gelten ebenfalls diese AGBs. Der Internet-Kinokartenerwerb ist verbindlich. Es stehen für die Bezahlung der Kinokarten im Online-Shop ausschließlich die dort elektronisch angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung und setzt der wirksame Online-Erwerb von Kinokarten die Bezahlung der Kinokarten auf eine dort angebotene elektronische Möglichkeit voraus.

9.Der Kinobesucher erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zum Marketing (einschließlich der Zusendung von E-Mails und/oder SMS) von der Kinozentrum Wörthersee GmbH automationsunterstützt verarbeitet und verwendet werden. Es erfolgt keine Übermittlung dieser Daten an dritte Personen oder Unternehmen. Die Zustimmung zur Zusendung von E-Mails oder SMS kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Kinobesucher ist darüber hinaus berechtigt, seine Zustimmung zur Verwendung der personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber der Kinozentrum Wörthersee GmbH zu widerrufen.

10.Die Kinosäle dürfen ohne gültige Eintrittskarte nicht betreten werden. Die Kinozentrum Wörthersee GmbH ist berechtigt, die Zutrittsberechtigung zu prüfen und bei fehlender Zutrittsberechtigung den Zutritt zum Kinosaal zu verweigern bzw. den Kinobesucher der Filmvorführung zu verweisen. Der Besucher hat die Eintrittskarte bis zum Ende der Vorführung aufzubewahren. Die Kinozentrum Wörthersee GmbH ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der Kinobesucher die Eintrittskarte rechtmäßig erworben hat.

11.Die Mitnahme von Waffen, Rucksäcken, Helmen, Taschen (ausgenommen Handtaschen bis zu einer Maximalgröße von 40 x 30 x 15 cm), Fotoapparaten, Kameras, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- und/oder Tonaufnahmegeräten in die Kinosäle ist nicht gestattet. Den Kinobesuchern stehen im Eingangsbereich versperrbare Spinde, welche gegen einen Münzeinsatz verwendet werden können, zur Verfügung.

12.Mobiltelefone, sowie Gegenstände, die in irgendeiner Art elektromagnetische oder sonstige Strahlungen abzugeben in der Lage sind, müssen in den Kinosälen während der gesamten Dauer des Aufenthaltes in den Kinosälen ausgeschaltet werden.

13.Die Mitnahme von Speisen und/oder Getränken, die beim Kinobuffet erworben wurden, in die Kinosäle ist zulässig. Die Mitnahme sowie der Verzehr mitgebrachter Speisen und/oder Getränke in die Kinosäle und/oder das Kinogebäude sind unzulässig.

14.Das Kinopersonal ist berechtigt, Taschen und Kleidung von Kinobesuchern vor dem Eintritt und bei Verlassen des Kinosaals sowie im Kinosaal zum Zwecke der Überprüfung bzw. Überwachung der in diesen AGBs festgelegten Pflichten zu durchsuchen. Verweigert oder verhindert der Kinobesucher eine solche Durchsuchung, kann dem Kinobesucher der Zutritt zum Kinosaal verweigert bzw. er des Kinosaals verwiesen werden, wobei ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises nicht besteht. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kinobesucher Bestimmungen dieser AGBs verletzt.

15.Kinobesucher können, sofern eine diesbezügliche Ermahnung durch das Kinopersonal erfolglos bleibt, ohne Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises der Filmvorführung verwiesen werden, wenn sie

a.sich weigern, ihren auf der Eintrittskarte zugewiesenen Platz einzunehmen;
b.andere Kinobesucher vor oder während der Kinofilmvorführung akustisch, durch ihr Verhalten oder ihren Geruch stören oder belästigen;
c.im Kinosaal rauchen;
d.Essensreste auf den Boden werfen oder sonst den Kinosaal verunreinigen;
e.Waffen oder sonstige gemäß Punkt 11. verbotene Gegenstände in den Kinosaal mitnehmen und zwar unabhängig davon, ob diese konkret benutzt werden oder nicht;
f.mitgebrachte Speisen und/oder Getränke in den Kinosaal mitnehmen.

16.Nach dem Ende der Filmvorführung sind die Kinosäle durch die bezeichneten Ausgänge zu verlassen. Ein Aufenthalt in den Kinosälen nach dem Ende der Filmvorführung ist unzulässig.

17.Filme (Laufbildwerke) sind urheberrechtlich geschützte Werke gemäß § 1 Urheberrechtsgesetz. Das Vervielfältigen, Verbreiten oder das öffentliche Aufführen dieser Werke ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers (Lizenzvereinbarung) ist unzulässig und gerichtlich gemäß § 91 iVm § 86 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz strafbar. Bild- oder Tonaufnahmen während einer Filmaufführung sind daher unzulässig; dies gilt auch dann, wenn dies nur privaten Zwecken dienen soll.

18.Das Verteilen von Prospekten, Flugblättern etc. im Kinogebäude bzw. im zugehörigen Areal ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Kinozentrum Wörthersee GmbH gestattet.

19.Personen, die betrunken das Gebäude betreten oder sich im Gebäude betrinken, können vom Kinopersonal des Hauses verwiesen werden.

20.Das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren welcher Art auch immer ist nicht gestattet.

21.Im gesamten Kinogebäude herrscht absolutes Rauchverbot.